Nachschulungen während der Probezeit

Aufbauseminare für Fahranfänger

Jeder Fahranfänger, egal welchen Alters, erhält seinen ersten Führerschein für zwei Jahre auf Probe (A1, A2, A, B). In dieser Zeit gelten strenge Regeln für den Fahranfänger, wie zum Beispiel die 0,0 Promillegrenze. Wer allerdings gegen die Straßenverkehrsordnung oder gegen andere Vorschriften verstößt, kann zu einem Aufbauseminar verpflichtet werden. Das Aufbauseminar wird vom Straßenverkehrsamt verhängt und von Fahrschulen mit speziell ausgebildeten Fahrlehrern durchgeführt.

Achtung: Alkohol- und Drogenfahrten unterliegen einem besonderen Aufbauseminar, die von anerkannten Verkehrspsychologen durchgeführt werden müssen. Die Verstöße werden in zwei Kategorien, A und B, unterteilt.

Die Verstöße werden in zwei Kategorien, A und B, unterteilt.

Verstöße der Kategorie A sind schwerwiegende Zuwiderhandlungen, die sofort ein Aufbauseminar nach sich ziehen und die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängern.

Zu diesen Kategorie-A-Verstößen zählen zum Beispiel:

  • Überschreitung des Tempolimits um mehr als 20km/h
  • Rotlichtverstoß
  • Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss (besonderes Aufbauseminar)
  • Teilnahme an illegalen Autorennen
  • Fahren ohne Begleitperson beim Führerschein ab 17
  • Fahrerflucht
  • Nötigung
  • Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Widerrechtliche Benutzung eines Elektronischen Gerätes

Verstöße der Kategorie B sind weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen und können ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder auch ein Fahrverbot nach sich ziehen. Ein einmaliger Verstoß der Kategorie hat noch keine Auswirkung auf die Probezeit, wie zum Beispiel:

  • Mangelnde Ladungssicherung
  • Überziehung der Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate
  • Fehlerhafte Absicherung eines liegengebliebenen Autos
  • Mitnahme von Kindern ohne einen vorgeschriebenen Kindersitz
  • Behinderung von Radfahrern beim Abbiegen
  • Abgefahrene Reifen

Bei zwei Verstößen dieser Kategorie kommt es zu einer Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger.

Aufbauseminar für Fahranfänger

In diesem Seminar geht es aber weniger um eine Nachschulung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften. Vielmehr findet eine Ursachenforschung statt. Der Fahranfänger soll im Erfahrungsaustausch mit anderen „Sündern“ erkennen, was er falsch gemacht hat, warum es zu diesem Fehlverhalten kam und welche Konsequenzen daraus entstehen können. Gemeinsam werden in dieser Schulung Strategien entwickelt, die helfen sollen, künftiges Fehlverhalten zu vermeiden.

Ein Aufbauseminar kann erst mit mindestens sechs Teilnehmer und maximal 12 Teilnehmern starten. Der Kurs besteht aus vier Sitzungen zu je 135 Minuten Dauer und einer Fahrprobe von 30 Minuten je Teilnehmer. Es wird in Gruppen von je 3 Teilnehmern + Seminarleiter gefahren. Anschließend sind noch 30 Minuten für eine kleine „Fazit-Runde“ vorgesehen. Also dauert jede Fahrt insgesamt 135 Minuten.

Übrigens – wer an diesem Aufbauseminar nicht teilnimmt oder auch nur eine „Sitzung“ verpasst, wird seine Fahrerlaubnis komplett verlieren!

Wir bieten Dir die Teilnahme an diesem ASF-Kurs an! Melde Dich gerne bei uns – ganz egal, ob WhatsApp, E-Mail oder telefonisch!